1.4.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 122/16 |
Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2019 — TV/Rat
(Rechtssache T-453/17) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte auf Probe - Probezeit - Bericht über die Probezeit - Stellungnahme des Beurteilungsausschusses - Entlassung am Ende der Probezeit - Unzureichende berufliche Fähigkeiten - Art. 34 des Statuts - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründungspflicht)
(2019/C 122/18)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: TV (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und R. Meyer)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidungen des Rates vom 19. August 2016 über die Entlassung des Klägers am Ende seiner Probezeit und vom 11. April 2017, mit der die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, sowie auf Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger infolge dieser Entscheidungen entstanden sein soll
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
TV trägt die Kosten. |