Rechtssache T-200/17: Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 — SB/EUIPO (Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Befristeter Vertrag — Entscheidung über die Nichtverlängerung — Einrede der Rechtswidrigkeit — Begründungspflicht — Fürsorgepflicht — Altersdiskriminierung)
Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 — SB/EUIPO
(Rechtssache T-200/17) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Befristeter Vertrag — Entscheidung über die Nichtverlängerung — Einrede der Rechtswidrigkeit — Begründungspflicht — Fürsorgepflicht — Altersdiskriminierung)“
2018/C 221/27Verfahrenssprache: EnglischParteien
Klägerin: SB (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: K. Tóth und A. Lukošiūtė)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Exekutivdirektors des EUIPO vom 2. Juni 2016, mit der es abgelehnt wurde, den Vertrag der Klägerin ein zweites Mal zu verlängern, sowie der Entscheidung des Exekutivdirektors vom 19. Dezember 2016, mit der die von ihr eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
SB trägt die Kosten. |
( 1 ) ABl. C 178 vom 6.6.2017.