201806080121931602018/C 221/272002017TC22120180625DE01DEINFO_JUDICIAL20180503232311

Rechtssache T-200/17: Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 — SB/EUIPO (Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Befristeter Vertrag — Entscheidung über die Nichtverlängerung — Einrede der Rechtswidrigkeit — Begründungspflicht — Fürsorgepflicht — Altersdiskriminierung)


C2212018DE2310120180503DE0027231231

Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 — SB/EUIPO

(Rechtssache T-200/17) ( 1 )

„(Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Befristeter Vertrag — Entscheidung über die Nichtverlängerung — Einrede der Rechtswidrigkeit — Begründungspflicht — Fürsorgepflicht — Altersdiskriminierung)“

2018/C 221/27Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: SB (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: K. Tóth und A. Lukošiūtė)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Exekutivdirektors des EUIPO vom 2. Juni 2016, mit der es abgelehnt wurde, den Vertrag der Klägerin ein zweites Mal zu verlängern, sowie der Entscheidung des Exekutivdirektors vom 19. Dezember 2016, mit der die von ihr eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

SB trägt die Kosten.


( 1 ) ABl. C 178 vom 6.6.2017.