Rechtssache T-163/17: Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2018 — Consorzio di garanzia dell’olio extra vergine di oliva di qualità/Kommission (Außervertragliche Haftung — Zeitgleiche Programme zur Förderung des Absatzes von Olivenöl in Drittländern, wobei das eine aus dem EGFL finanziert wird und den Absatz von europäischem Olivenöl fördern soll und das andere aus dem ELER finanziert wird und den Absatz von spanischem Olivenöl fördern soll — Fehlende Abstimmung unter den mit der Leitung der beiden Programme betrauten Dienststellen der Kommission — Materieller Schaden — Verlust von Marktanteilen und entgangener Gewinn — Immaterieller Schaden — Beeinträchtigung des geschäftlichen Ansehens)
Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2018 — Consorzio di garanzia dell’olio extra vergine di oliva di qualità/Kommission
(Rechtssache T-163/17) ( 1 )
„(Außervertragliche Haftung — Zeitgleiche Programme zur Förderung des Absatzes von Olivenöl in Drittländern, wobei das eine aus dem EGFL finanziert wird und den Absatz von europäischem Olivenöl fördern soll und das andere aus dem ELER finanziert wird und den Absatz von spanischem Olivenöl fördern soll — Fehlende Abstimmung unter den mit der Leitung der beiden Programme betrauten Dienststellen der Kommission — Materieller Schaden — Verlust von Marktanteilen und entgangener Gewinn — Immaterieller Schaden — Beeinträchtigung des geschäftlichen Ansehens)“
2018/C 249/33Verfahrenssprache: ItalienischParteien
Kläger: Consorzio di garanzia dell’olio extra vergine di oliva di qualità (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Fratini und G. Pandolfi, dann Rechtsanwalt A. Fratini)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Lewis, D. Bianchi und F. Moro)
Gegenstand
Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger dadurch entstanden sein soll, dass sich die mit der Leitung der über EU-Mittel kofinanzierten Programme zur Förderung des Absatzes von europäischem und spanischem Olivenöl in Drittländern (Indien, Russland und China) betrauten Dienststellen der Kommission nicht untereinander abgestimmt hätten, und dadurch, dass die Wettbewerbsverzerrungen und die daraus resultierenden schädlichen Folgen nicht beseitigt worden seien
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Consorzio di garanzia dell’olio extra vergine di oliva di qualità trägt seine eigenen Kosten. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. |