18.3.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 103/24 |
Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2019 — Proximus/Rat
(Rechtssache T-117/17) (1)
((Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Verhandlungsverfahren - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Zurückweisung des Angebots eines Bieters - Ermessen des öffentlichen Auftraggebers - Rechtmäßigkeit der Bewertungsmethode - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung))
(2019/C 103/30)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Proximus SA/NV (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Schutyser)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Jaume und S. Cholakova im Beistand der Rechtsanwälte P. de Bandt und P. Teerlinck sowie der Rechtsanwältin M. Gherghinaru)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 23. Dezember 2016, den Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Bereich Cybersicherheit (vertraulich) an einen anderen Bieter zu vergeben
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Proximus SA/NV trägt die Kosten einschließlich der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten. |