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27.8.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/29 |
Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2018 — APF/Parlament
(Rechtssache T-16/17) (1)
((Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Partei eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu stellen - Haushaltsordnung - Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung - Verordnung [EG] Nr. 2004/2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung - Verhältnismäßigkeit - Ermessensmissbrauch))
(2018/C 301/37)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Alliance for Peace and Freedom (APF) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Richter)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz, C. Burgos und S. Alves)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses FINS-2017-15 des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2016 über die Gewährung einer Finanzhilfe an die Klägerin, soweit mit diesem Beschluss die Vorfinanzierung auf 33 % des Höchstbetrags der Finanzhilfe begrenzt wird und ihre Auszahlung von der Stellung einer Bankbürgschaft abhängig gemacht wird
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Alliance for Peace and Freedom (APF) trägt die Kosten. |