Beschluss des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 26. April 2022 –
Kommission/Niederlande

Rechtssache C-395/17 INT)

„Antrag auf Auslegung – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Gerichtliches Verfahren – Urteilsauslegung – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 43; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 158 Abs. 1)

(vgl. Rn. 12-18)

Tenor

1. 

Der Auslegungsantrag wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen.

2. 

Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten.