Beschluss des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 26. April 2022 –
Kommission/Niederlande
Rechtssache C-395/17 INT)
„Antrag auf Auslegung – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Gerichtliches Verfahren – Urteilsauslegung – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 43; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 158 Abs. 1)
(vgl. Rn. 12-18)
Tenor
1. |
Der Auslegungsantrag wird als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen. |
2. |
Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten. |