29.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 32/13 |
Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal de Justiça (Portugal), eingereicht am 18. Oktober 2017 — J. Portugal Ramos Vinhos SA/Adega Cooperativa de Borba CRL
(Rechtssache C-629/17)
(2018/C 032/20)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Supremo Tribunal de Justiça
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: J. Portugal Ramos Vinhos SA
Rechtsmittelgegnerin: Adega Cooperativa de Borba CRL
Vorlagefrage
Ist die in Art. [3] Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95/EG (1) enthaltene Formulierung „Angaben, welche im Verkehr zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“, wenn sie im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der Eintragung von Zeichen oder Angeben verwendet wird, die zur Kennzeichnung von Weinerzeugnisse benutzt werden sollen, dahin auszulegen, dass sie die Verwendung des Begriffs adega — als Begriff, der gewöhnlich in dem als Marke benutzten Ausdruck zur Bezeichnung von Einrichtungen und Räumlichkeiten verwendet wird, in denen der Herstellungsprozess für diese Art von Erzeugnissen stattfindet — in als Marke benutzten Ausdrücken, die einen geschützten geografischen Namen als Ursprungsbezeichnung für Wein enthalten, umfasst, und zwar in Fällen, in denen dieser Begriff (adega) einer der verschiedenen Wortbestandteile ist, aus denen sich die Bezeichnung der juristischen Person zusammensetzt, die die Marke angemeldet hat?
(1) Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (kodifizierte Fassung) (ABl. 2008, L 299, S. 25).