6.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 374/19


Vorabentscheidungsersuchen des Arbeidshof te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 21. August 2017 — Christa Plessers/PREFACO NV, Belgische Staat

(Rechtssache C-509/17)

(2017/C 374/27)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Arbeidshof te Antwerpen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Christa Plessers

Rechtsmittelgegner: PREFACO NV, Belgische Staat

Vorlagefrage

Ist das Wahlrecht des Übernehmers in Art. 61 § 4 (jetzt Art. 61 § 3) des belgischen Gesetzes vom 31. Januar 2009 über die Kontinuität der Unternehmen (WCO-Gesetz) — als Teil von Titel 4 Kapitel 4 dieses Gesetzes, mit dem die „[g]erichtliche Reorganisation durch Übertragung unter der Autorität des Gerichts“ geregelt wird — mit der europäischen Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (1), insbesondere mit den Art. 3 und 5 dieser Richtlinie, vereinbar, soweit diese „[g]erichtliche Reorganisation durch Übertragung unter der Autorität des Gerichts“ im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Gesamtheit oder eines Teils des Unternehmens des Veräußerers oder seiner Tätigkeiten erfolgt ist?


(1)  Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 (ABl. 2001, L 82, S. 16).