3.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 104/35


Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos apeliacinis teismas (Litauen), eingereicht am 19. Januar 2017 — flyLAL-Lithuanian Airlines, Aktiengesellschaft in Liquidation/Tarptautinis oro uostas „Ryga“, im staatlichen Besitz befindliche Aktiengesellschaft

(Rechtssache C-27/17)

(2017/C 104/50)

Verfahrenssprache: Litauisch

Vorlegendes Gericht

Lietuvos apeliacinis teismas

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: flyLAL-Lithuanian Airlines, Aktiengesellschaft in Liquidation

Beklagte: Tarptautinis oro uostas „Ryga“, im staatlichen Besitz befindliche Aktiengesellschaft, Air Baltic Corporation A/S

Vorlagefragen

1.

Ist unter den Umständen des vorliegenden Falls die Wendung „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“ in Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung (1) so zu verstehen, dass damit der Ort des Abschlusses der gegen Art. 83 Buchst. c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Art. 102 Buchst. c AEUV) verstoßenden verbotenen Vereinbarung der Beklagten gemeint ist oder der Ort der Begehung der Handlungen, mittels deren der aus dieser Vereinbarung erlangte finanzielle Vorteil durch Kampfpreise (Quersubventionierung) im Wettbewerb mit der Klägerin auf denselben relevanten Märkten genutzt wurde?

2.

Kann im vorliegenden Fall der Schaden (entgangene Einnahmen), der der Klägerin aufgrund der genannten unerlaubten Handlungen der Beklagten entstanden ist, als Schaden im Sinne von Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung angesehen werden?

3.

Ist der Betrieb der Zweigniederlassung von Air Baltic Corporation in der Republik Litauen unter den Umständen des vorliegenden Falls als Betrieb einer Zweigniederlassung im Sinne von Art. 5 Abs. 5 der Brüssel-I-Verordnung anzusehen?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1).