5.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/6


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 6. September 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal — Vereinigtes Königreich) — Grenville Hampshire/The Board of the Pension Protection Fund

(Rechtssache C-17/17) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 2008/94/EG - Art. 8 - Zusatzversorgungseinrichtungen - Schutz der Ansprüche auf Leistungen bei Alter - Garantierter Mindestschutzstandard))

(2018/C 399/07)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Grenville Hampshire

Beklagter: The Board of the Pension Protection Fund

Beteiligter: Secretary of State for Work and Pensions

Tenor

1.

Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist dahin auszulegen, dass jeder einzelne Arbeitnehmer im Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers Leistungen bei Alter erhalten muss, die mindestens 50 % des Werts seiner erworbenen Ansprüche aus einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung entsprechen.

2.

Art. 8 der Richtlinie 2008/94 hat unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens unmittelbare Wirkung, so dass er von einem einzelnen Arbeitnehmer vor einem nationalen Gericht geltend gemacht werden kann, um eine Entscheidung einer Stelle wie The Board of the Pension Protection Fund (Der Vorstand des Rentensicherungsfonds, Vereinigtes Königreich) anzufechten.


(1)  ABl. C 78 vom 13.3.2017.