20.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/39


Klage, eingereicht am 20. Dezember 2016 — Puma/EUIPO — Senator (TRINOMIC)

(Rechtssache T-896/16)

(2017/C 053/47)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Schunke)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Senator GmbH & Co. KGaA (Groß-Bieberau, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke „TRINOMIC“ — Anmeldung Nr. 12 697 074

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Oktober 2016 in der Sache R 70/2016-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen die Kosten des Rechtsstreites, einschließlich der im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, zu tragen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Selbstbindung der Verwaltung.