9.1.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6/54 |
Klage, eingereicht am 11. November 2016 — CEDC International/EUIPO — Underberg (Darstellung eines in eine Flasche gestellten grün-bräunlichen Grashalms)
(Rechtssache T-796/16)
(2017/C 006/68)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: CEDC International sp. z o.o. International (Oborniki Wielkopolskie, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Siciarek)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Underberg AG (Dietlikon, Schweiz)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Dreidimensionale Unionsmarke (Darstellung eines in eine Flasche gestellten grün-bräunlichen Grashalms) — Anmeldung Nr. 33 266.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. August 2016 in der Sache R 1248/2015-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die der Klägerin im Verfahren vor dem Gericht und der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b, 42 Abs. 2 und 3, 75 und 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009. |