16.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 14/40


Klage, eingereicht am 2. November 2016 — Oakley/EUIPO — Xuebo Ye (Darstellung eines Umrisses in Ellipsenform)

(Rechtssache T-754/16)

(2017/C 014/49)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Oakley, Inc. (Foothill Ranch, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen E. Ochoa Santamaría und V. Rodríguez Pombo)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Xuebo Ye (Wenzhou, China)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung eines Umrisses in Ellipsenform) — Anmeldung Nr. 13 088 191.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. August 2016 in der Sache R 2608/2015-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage mit allen ihren Anlagen und den entsprechenden Kopien für zulässig zu erklären;

die beantragten Beweiserhebungen vorzunehmen;

der Klage stattzugeben, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Anmeldung der Unionsmarke Nr. 13 088 191 gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 zurückzuweisen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.