12.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 462/32 |
Klage, eingereicht am 12. Oktober 2016 — Mapei/EUIPO — Steenfabrieken Vandersanden (RE-CONzerø)
(Rechtssache T-723/16)
(2016/C 462/41)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Klägerin: Mapei SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin F. Caricato)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Steenfabrieken Vandersanden NV (Bilzen, Belgien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Antragsteller der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „RE-CONzerø“ — Anmeldung Nr. 13 031 661.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. Juli 2016 in der Sache R 2374/2015-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und infolgedessen die Marke Nr. 130311661 für alle beanspruchten Waren einzutragen, unbeschadet der bereits gewährten, und, hilfsweise, die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen, damit es seine eigene Entscheidung abändert und die Marke entsprechend den Vorgaben des Gerichts einträgt; |
— |
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
— |
Verletzung von Art. 8 der Verordnung Nr. 207/2009. |