17.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 383/22


Klage, eingereicht am 30. August 2016 — Colgate-Palmolive/EUIPO (AROMASENSATIONS)

(Rechtssache T-479/16)

(2016/C 383/31)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Colgate-Palmolive Co. (New York, New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Zintler und A. Stolz)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „AROMASENSATIONS“ — Anmeldung Nr. 14 198 824.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. Juni 2016 in der Sache R 2482/2015-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit damit die Beschwerde zurückgewiesen wird, soweit sie auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b gestützt ist;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung.