25.7.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 270/63 |
Klage, eingereicht am 3. Juni 2016 — Inox Mare/Kommission
(Rechtssache T-289/16)
(2016/C 270/69)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Inox Mare Srl (Rimini, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Holzeisen)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Abschlussbericht OF/2013/0086/B1 THOR (2015) 40189 — 26.11.2015 wegen seiner umfassenden Rechtswidrigkeit für nichtig zu erklären; |
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und folglich die Empfehlung für im Anschluss an eine OLAF-Untersuchung zu ergreifende Maßnahmen THOR (2015) 4257 — 09.12.2015 für nichtig zu erklären; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage richtet sich gegen die angefochtenen Handlungen, soweit darin festgestellt wird, dass die Klägerin während einiger Jahre die Erhebung von Zöllen und Antidumpingzöllen umgangen habe. Die Klägerin erklärt hierzu, beträchtliche Mengen an Befestigungsprodukten aus nichtrostendem Stahl eingeführt zu haben und dabei auf die Richtigkeit dessen vertraut zu haben, was von der philippinischen Zollbehörde massenhaft bescheinigt worden sei in Bezug auf den angeblichen philippinischen Ursprung der von zwei philippinischen Gesellschaften gelieferten Produkte, bis sie erfahren habe, dass die Europäische Union ein Antiumgehungsverfahren gegen die Philippinen aufgrund des Verdachts eröffnet habe, dass die oben genannten Waren in Wirklichkeit Waren mit Ursprung in Taiwan seien und daher einfach von Taiwan über die Philippinen in die Europäische Union verschifft worden seien.
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.
1. |
Erster (vorangestellter) Klagegrund: Anfechtbarkeit der Handlungen, die Gegenstand der Klage sind, gemäß Art. 263 AEUV
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2. |
Zweiter Klagegrund: Rechtswidrigkeit der angefochtenen Handlungen
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(1) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. 2013, L 248, S. 1).