11.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/37


Klage, eingereicht am 4. Mai 2016 – Cop/EUIPO – Conexa (AMPHIBIAN)

(Rechtssache T-215/16)

(2016/C 251/43)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Cop Vertriebs-GmbH (Aresing, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Hofmann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Conexa LLC (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Marke „AMPHIBIAN“ mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 359 251 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. März 2016 in der Sache R 1984/2015-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben oder abzuändern;

die Entscheidung der Löschungsabteilung im Löschungsverfahren Nr. 9736 C vom 14. September 2015 des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aufzuheben oder abzuändern;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;

einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und folglich b der Verordnung Nr. 207/2009.