11.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/35


Klage, eingereicht am 2. Mai 2016 – Bodegas Verdúguez/EUIPO (TRES TOROS 3)

(Rechtssache T-206/16)

(2016/C 251/41)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Bodegas Verdúguez, SL (Villanueva de Alcardete, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. García Domínguez)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Streitige Marke: Unionswortmarke „TRES TOROS 3“ – Anmeldung Nr. 12 796 926.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. Februar 2016 in der Sache R 407/2015-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die ordnungsgemäße Erhebung der Klage festzustellen, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und stattdessen zu entscheiden,

1.

dass das Verbot des Art. 7 Abs. 1 Buchst. j für die angemeldete Unionsmarke nicht gilt;

2.

hilfsweise und nur für den Fall, dass das Gericht der Auffassung sein sollte, dass das Verbot des Art. 7 Abs. 1 Buchst. j für die angemeldete Unionsmarke gilt, festzustellen, dass diese Geltung sich nur auf die Ware „Weine“ bezieht, und die Ablehnung nur insoweit aufrechtzuerhalten sowie die Eignung bzw. die Gültigkeit der Unionsmarke für die übrigen beanspruchten Waren der Klasse 33 festzustellen.

das EUIPO zur Tragung der Kosten und zur Erstattung der dem Kläger gegebenenfalls vor dem EUIPO entstandenen Gebühren zu verurteilen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. j der Verordnung Nr. 207/2009.