30.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/44


Rechtsmittel, eingelegt am 14. April 2016 von Inge Barnett, Suzanne Ditlevsen und Annie Madsen gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 5. Februar 2016 in der Rechtssache F-66/15, Barnett u. a./EWSA

(Rechtssache T-158/16 P)

(2016/C 191/58)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Inge Barnett (Roskilde, Dänemark), Suzanne Ditlevsen (Kopenhagen, Dänemark), Annie Madsen (Frederiksberg, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Andere Partei des Verfahrens: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Anträge

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

zu erklären,

dass das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der Rechtssache F-66/15, Barnett u. a./EWSA, aufgehoben wird;

im Wege neuer Anordnungen zu entscheiden,

dass die in den Ruhegehaltsabrechnungen des Monats Juni 2014 enthaltenen Entscheidungen, den auf ihr Ruhegehalt anwendbaren Berichtigungskoeffizienten ab dem 1. Januar 2014 herabzusetzen, aufgehoben werden,

dass dem EWSA die Kosten beider Rechtszüge auferlegt werden.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels machen die Rechtsmittelführerinnen zwei Rechtsmittelgründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-148/16 P, Barnett und Mogensen/Kommission, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.