30.5.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 191/44 |
Rechtsmittel, eingelegt am 14. April 2016 von Inge Barnett, Suzanne Ditlevsen und Annie Madsen gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 5. Februar 2016 in der Rechtssache F-66/15, Barnett u. a./EWSA
(Rechtssache T-158/16 P)
(2016/C 191/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerinnen: Inge Barnett (Roskilde, Dänemark), Suzanne Ditlevsen (Kopenhagen, Dänemark), Annie Madsen (Frederiksberg, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Andere Partei des Verfahrens: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Anträge
Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,
zu erklären,
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dass das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der Rechtssache F-66/15, Barnett u. a./EWSA, aufgehoben wird; |
im Wege neuer Anordnungen zu entscheiden,
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dass die in den Ruhegehaltsabrechnungen des Monats Juni 2014 enthaltenen Entscheidungen, den auf ihr Ruhegehalt anwendbaren Berichtigungskoeffizienten ab dem 1. Januar 2014 herabzusetzen, aufgehoben werden, |
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dass dem EWSA die Kosten beider Rechtszüge auferlegt werden. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung des Rechtsmittels machen die Rechtsmittelführerinnen zwei Rechtsmittelgründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-148/16 P, Barnett und Mogensen/Kommission, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.