29.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/36


Klage, eingereicht am 11. Februar 2016 — Apax Partners/HABM — Apax Partners Midmarket (APAX)

(Rechtssache T-58/16)

(2016/C 111/43)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Apax Partners LLP (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: D. Rose, J. Curry und J. Warner, Solicitors)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Apax Partners Midmarket (Paris, Frankreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Unionswortmarke „APAX“ — Anmeldung Nr. 3 538 981.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. November 2015 in der Sache R 1441/2014-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung vollständig aufzuheben und die Anmeldung an das EUIPO zur Fortsetzung des Eintragungsverfahrens zurückzuverweisen;

dem EUIPO und jeder an diesem Verfahren vor der Beschwerdekammer Beteiligten die eigenen Kosten und die Kosten, die der Klägerin in diesem Verfahren und im Verfahren vor der Beschwerdekammer und im Widerspruchsverfahren B 764 029 vor der Widerspruchsabteilung entstanden sind, aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 207/2009.