Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Juni 2022 –
Dumitrescu und Schwarz/Kommission

(Rechtssache T‑531/16)

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Reform des Statuts von 2014 – Erstattung der jährlichen Reisekosten – Herkunftsort, der in einem Drittland liegt – Pauschale Vergütung, die nach der Entfernung zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und der Hauptstadt des Mitgliedstaats berechnet wird, dessen Staatsangehörigkeit der Beamte besitzt“

1. 

Beamtenklage – Klage gegen die Zurückweisung der Beschwerde – Wirkung – Befassung des Gerichts mit der angefochtenen Maßnahme – Ausnahme – Entscheidung, die keinen bestätigenden Charakter hat – Berücksichtigung der darin enthaltenen Begründung

(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)

(vgl. Rn. 26)

2. 

Beamtenklage – Zuständigkeit der Unionsgerichte – Aufhebung eines noch nicht erlassenen hypothetischen Rechtsakts – Ausschluss

(Art. 270 AEUV)

(vgl. Rn. 27)

3. 

Beamte – Kostenerstattung – Jährliche Reisekosten – Reform des Statuts – Ermessen des Unionsgesetzgebers – Anwendung unterschiedlicher Berechnungsmethoden auf Beamte, deren Herkunftsort innerhalb der Union liegt, und auf Beamte, deren Herkunftsort außerhalb der Union liegt – Zulässigkeit – Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung – Fehlen

(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 7 und 20; Beamtenstatut in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten Fassung, Anhang VII, Art. 2, 4 und 8)

(vgl. Rn. 37-46, 51-63)

4. 

Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Bestimmungen des Vertrags – Anwendungsbereich – Verkehren von Arbeitnehmern zwischen einem Herkunftsort außerhalb der Union und einem Ort der dienstlichen Verwendung innerhalb der Union – Ausschluss

(Art. 45 AEUV)

(vgl. Rn. 66-70)

5. 

Beamte – Kostenerstattung – Jährliche Reisekosten – Voraussetzungen und Modalitäten – Beamte, deren Herkunftsort außerhalb der Union liegt – Berechnung der Reisekosten auf der Grundlage der Entfernung zwischen dem Ort ihrer dienstlichen Verwendung und der Hauptstadt des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen – Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit – Fehlen – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen

(Beamtenstatut in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten Fassung, Anhang VII, Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2)

(vgl. Rn. 72-79)

6. 

Beamtenklage – Rechtsschutzinteresse – Notwendigkeit von Beschwerdepunkten, die den Kläger persönlich betreffen

(Beamtenstatut, Art. 91)

(vgl. Rn. 81)

7. 

Beamte – Kostenerstattung – Jährliche Reisekosten – Voraussetzungen und Modalitäten – Änderung des Statuts, die zu einer Verringerung der jährlichen Reisekosten führt – Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit – Fehlen

(Beamtenstatut in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten Fassung, Anhang VII Art. 8)

(vgl. Rn. 86-93)

8. 

Handlungen der Organe – Zeitliche Geltung – Unmittelbare Geltung der neuen Vorschrift für die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der alten Vorschrift entstanden ist – Erlass der Verordnung Nr. 1023/2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten – Verletzung wohlerworbener Rechte – Fehlen

(Beamtenstatut in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten Fassung, Anhang V, Art. 7 und Anhang VII, Art. 8)

(vgl. Rn. 94-96)

9. 

Beamtenklage – Schadensersatzantrag, der mit einem Aufhebungsantrag in Zusammenhang steht – Zurückweisung des Aufhebungsantrags mit der Folge der Zurückweisung des Schadensersatzantrags

(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)

(vgl. Rn. 100)

Tenor

1. 

Die Klagen werden abgewiesen.

2. 

Herr Vasile Dumitrescu und Herr Guido Schwarz tragen ihre eigenen Kosten und werden verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.

3. 

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union tragen jeweils ihre eigenen Kosten.