Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 23. Oktober 2017 –
Tetra Pharm (1997)/EUIPO – Sebapharma (SeboCalm)
(Rechtssache T‑441/16)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke SeboCalm – Ältere Unionswortmarke Sebotherm – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“
1. |
Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 15-17, 73, 74) |
2. |
Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Zurückweisung der Anmeldung bereits bei einem relativen Eintragungshindernis, das nur für einen Teil der Union vorliegt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 24) |
3. |
Unionsmarke–Verfahrensvorschriften–Begründung von Entscheidungen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75) (vgl. Rn. 25) |
4. |
Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Wortmarken SeboCalm und Sebotherm (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 27, 36, 37, 55, 62, 69, 75, 76) |
5. |
Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Beurteilung der Verwechslungsgefahr–Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 31, 32) |
6. |
Unionsmarke–Definition und Erwerb der Unionsmarke–Relative Eintragungshindernisse–Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke–Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke–Ähnlichkeit der betreffenden Marken (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 38) |
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Mai 2016 (Sache R 852/2015‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Sebapharma und Tetra Pharm (1997)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Tetra Pharm (1997) Ltd trägt die Kosten. |