Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 26. September 2017 – Banca Monte dei Paschi di Siena und Banca Widiba/EUIPO – ING-DIBa (widiba)

(Rechtssache T‑84/16)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke widiba – Ältere nationale Wortmarke DiBa – Relatives Eintragungshindernis –Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Unzulässigkeit der bei der Beschwerdekammer eingelegten Beschwerde – Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Sorgfaltspflicht“

1. 

Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Voraussetzungen – Nach den gegebenen Umständen gebotene Sorgfalt – Übertragung der zur Verlängerung einer Marke anfallenden verfahrenstechnischen Aufgaben

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 81 Abs. 1)

(vgl. Rn. 27, 28, 39)

2. 

Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Voraussetzungen – Nach den gegebenen Umständen gebotene Sorgfalt – Außergewöhnliche und damit nicht vorhersehbare Umstände

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 81 Abs. 1)

(vgl. Rn. 29)

3. 

Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Frist und Form der Beschwerde – Fristgerechte Einreichung einer Begründung – Voraussetzung für die Zulässigkeit

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 60; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 49 Abs. 1)

(vgl. Rn. 33, 35, 36)

4. 

Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen – Aufhebung oder Abänderung aus Gründen, die nach der Verkündung der Entscheidung zutage getreten sind – Ausschluss

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 2)

(vgl. Rn. 49, 52)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 55, 56, 76)

6. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 57)

7. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke widiba und Wortmarke DiBa

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 58, 69, 74, 75, 78-82)

8. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Ergänzender Charakter der Waren

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 59, 60)

9. 

Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Rechtmäßigkeit – Prüfung durch den Unionsrichter – Kriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 der Kommission)

(vgl. Rn. 68)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. November 2015 (verbundene Sachen R 113/2015‑2 und R 174/2015‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der ING-DIBa und der Banca Monte dei Paschi di Siena

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Banca Monte dei Paschi di Siena SpA und die Wise Dialog Bank SpA (Banca Widiba SpA) tragen die Kosten.