Rechtssache T-916/16: Beschluss des Gerichts vom 23. April 2018 — Winkler/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche — Vorschlag zur Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre — Nicht anfechtbare Handlung — Nicht beschwerende Maßnahme — Offensichtliche Unzulässigkeit)
Beschluss des Gerichts vom 23. April 2018 — Winkler/Kommission
(Rechtssache T-916/16) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Beamte — Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche — Vorschlag zur Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre — Nicht anfechtbare Handlung — Nicht beschwerende Maßnahme — Offensichtliche Unzulässigkeit)“
2018/C 221/30Verfahrenssprache: DeutschParteien
Kläger: Bernd Winkler (Grange (Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Kässens)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und L. Radu Bouyon)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Mitteilung der Kommission vom 20. April 2016 mit einem Vorschlag zur Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre im Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union nach einem Antrag auf Übertragung der vom Kläger vor seinem Eintritt in den Dienst der Union erworbenen Ruhegehaltsansprüche und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch die Rechtsverstöße entstanden sein soll, die die Kommission bei der Bearbeitung dieses Übertragungsantrags begangen haben soll
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Bern Winkler trägt die Kosten. |
( 1 ) ABl. C 46 vom 13.2.2017.