18.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 103/43


Beschluss des Gerichts vom 29. Januar 2019 — L’Huillier/Gollnisch und Parlament

(Rechtssache T-624/16 TO) (1)

((Drittwiderspruch - Zurückweisung des Antrags des Dritten auf Zulassung zur Streithilfe - Unzulässigkeit))

(2019/C 103/58)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Drittwiderspruchsführer: Guillaume L’Huillier (Etterbeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Varaut)

Kläger im Rechtsstreit zwischen den Hauptparteien: Bruno Gollnisch (Villiers-le-Mahieu, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Bonnefoy-Claudet)

Beklagter im Rechtsstreit zwischen den Hauptparteien: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und L. Vétillard)

Gegenstand

Drittwiderspruch gegen das Urteil vom 7. März 2018, Gollnisch/Parlament (T-624/16, nicht veröffentlicht, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2018:121)

Tenor

1.

Der Drittwiderspruch wird zurückgewiesen.

2.

Herr Guillaume L’Huillier trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments.

3.

Herr Bruno Gollnisch trägt seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 383 vom 17.10.2016.