4.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/26


Urteil des Gerichts vom 29. November 2018 — Di Bernardo/Kommission

(Rechtssache T-811/16) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Begründungspflicht - Berufserfahrung - Haftung))

(2019/C 44/32)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Danilo Di Bernardo (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und L. Radu Bouyon)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des allgemeinen Auswahlverfahrens aufgrund von Prüfungen EPSO/AST-SC/03/15 vom 10. August 2016, den Kläger nicht in die Reserveliste für die Einstellung von Sekretariatskräften/Büroangestellten der Besoldungsgruppe SC 1 im Bereich finanztechnische Unterstützung aufzunehmen, sowie auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses des allgemeinen Auswahlverfahrens aufgrund von Prüfungen EPSO/AST-SC/03/15 vom 10. August 2016, Herrn Danilo Di Bernardo nicht in die Reserveliste für die Einstellung von Sekretariatskräften/Büroangestellten der Besoldungsgruppe SC 1 im Bereich finanztechnische Unterstützung aufzunehmen, wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 30 vom 30.1.2017.