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4.2.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/26 |
Urteil des Gerichts vom 29. November 2018 — Di Bernardo/Kommission
(Rechtssache T-811/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Begründungspflicht - Berufserfahrung - Haftung))
(2019/C 44/32)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Danilo Di Bernardo (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und L. Radu Bouyon)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des allgemeinen Auswahlverfahrens aufgrund von Prüfungen EPSO/AST-SC/03/15 vom 10. August 2016, den Kläger nicht in die Reserveliste für die Einstellung von Sekretariatskräften/Büroangestellten der Besoldungsgruppe SC 1 im Bereich finanztechnische Unterstützung aufzunehmen, sowie auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
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1. |
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses des allgemeinen Auswahlverfahrens aufgrund von Prüfungen EPSO/AST-SC/03/15 vom 10. August 2016, Herrn Danilo Di Bernardo nicht in die Reserveliste für die Einstellung von Sekretariatskräften/Büroangestellten der Besoldungsgruppe SC 1 im Bereich finanztechnische Unterstützung aufzunehmen, wird aufgehoben. |
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2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
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3. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten. |