11.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/47


Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2018 — FV/Rat

(Rechtssache T-750/16) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 42c des Statuts - Beurlaubung im dienstlichen Interesse - Gleichbehandlung - Verbot der Altersdiskriminierung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Haftung))

(2019/C 93/57)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: FV (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen, dann Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und R. Meyer)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Troupiotis und J. A. Steele) und Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und D. Martin)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 8. Dezember 2015, auf der Grundlage des Art. 42c des Statuts der Beamten der Europäischen Union die Klägerin im dienstlichen Interesse in Urlaub zu versetzen, und, soweit erforderlich, auf Aufhebung der Entscheidung vom 19. Juli 2016, mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Entscheidung vom 8. Dezember 2015, mit der FV im dienstlichen Interesse in Urlaub versetzt wurde, wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die FV entstanden sind.

4.

Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 6 vom 9.1.2017.