8.4.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 131/40


Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2019 — Athletic Club/Kommission

(Rechtssache T-679/16) (1)

(Staatliche Beihilfen - Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Vorzugssteuersatz auf die Einkünfte der zur Inanspruchnahme des Gemeinnützigkeitsstatus berechtigten Vereine - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Klagebefugnis - Zulässigkeit - Maßnahme unterhalb der staatlichen Ebene - Selektiver Charakter - Wettbewerbsverzerrung - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Änderung einer bestehenden Beihilfe - Begründungspflicht)

(2019/C 131/44)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Athletic Club (Bilbao, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Lucas Murillo de la Cueva und J. M. Luís Carrasco)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Luengo, B. Stromsky und P. Němečková)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Art. 1, 4 und 5 des Beschlusses (EU) 2016/2391 der Kommission vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.29769 (2013/C) (ex 2013/NN) Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine (ABl. 2016, L 357, S. 1), soweit sie den Kläger betreffen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Athletic Club trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 419 vom 14.11.2016.