8.4.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 131/40 |
Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2019 — Athletic Club/Kommission
(Rechtssache T-679/16) (1)
(Staatliche Beihilfen - Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Vorzugssteuersatz auf die Einkünfte der zur Inanspruchnahme des Gemeinnützigkeitsstatus berechtigten Vereine - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Nichtigkeitsklage - Klagebefugnis - Zulässigkeit - Maßnahme unterhalb der staatlichen Ebene - Selektiver Charakter - Wettbewerbsverzerrung - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Änderung einer bestehenden Beihilfe - Begründungspflicht)
(2019/C 131/44)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Athletic Club (Bilbao, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Lucas Murillo de la Cueva und J. M. Luís Carrasco)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Luengo, B. Stromsky und P. Němečková)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Art. 1, 4 und 5 des Beschlusses (EU) 2016/2391 der Kommission vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.29769 (2013/C) (ex 2013/NN) Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine (ABl. 2016, L 357, S. 1), soweit sie den Kläger betreffen
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Der Athletic Club trägt die Kosten. |