5.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 42/19


Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2017 — HQ/CPVO

(Rechtssache T-592/16) (1)

((Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Entscheidung über die Nichtverlängerung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Fürsorgepflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Anspruch auf rechtliches Gehör - Mobbing - Ermessensmissbrauch - Haftung))

(2018/C 042/26)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: HQ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) (Prozessbevollmächtigte: A. Verdini im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidungen des CPVO vom 24. Juni 2015, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, und vom 20. Januar 2016, ihre Beschwerde zurückzuweisen, sowie auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

HQ trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 251 vom 11.7.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-22/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).