28.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 35/18


Urteil des Gerichts vom 21. November 2018 — HM/Kommission

(Rechtssache T-587/16) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/03/15 - Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens - Antrag auf Überprüfung - Weigerung, diesen Antrag an den Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens weiterzuleiten, weil er verspätet gestellt worden sein soll - Zuständigkeitsverteilung zwischen dem EPSO und dem Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens))

(2019/C 35/22)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: HM (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und G. Gattinara)

Gegenstand

Eine auf Art. 270 AEUV gestützte Klage, gerichtet auf die Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) vom 17. August 2015, den im Anschluss an die Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Klägerin nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/03/15-3 zuzulassen, gestellten Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung nicht zu berücksichtigen, sowie der „stillschweigenden Entscheidung“ des Prüfungsausschusses, diesem Antrag nicht stattzugeben

Tenor

1.

Die Entscheidung des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) vom 17. August 2015, den im Anschluss an die Entscheidung des Prüfungsausschusses, HM nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/03/15-3 zuzulassen, gestellten Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung nicht zu berücksichtigen, wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 191 vom 30.5.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F–17/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).