30.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 369/18


Urteil des Gerichts vom 15. September 2017 — Skareby/EAD

(Rechtssache T-585/16) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Meinungsfreiheit - Treuepflicht - Schwere Beeinträchtigung der legitimen Interessen der Union - Verweigerung der Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Artikels - Aufforderung zur Änderung des Textes - Art. 17a des Statuts - Gegenstand der Klage - Entscheidung über die Zurückweisung der Verwaltungsbeschwerde))

(2017/C 369/26)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Carina Skareby (Löwen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) (Prozessbevollmächtigter: S. Marquardt im Beistand der Rechtsanwälte M. Troncoso Ferrer, F.-M. Hislaire und S. Moya Izquierdo)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des EAD vom 5. Juni 2015, mit der die Veröffentlichung eines Artikels abgelehnt und zur Änderung von zwei Absätzen des vorgeschlagenen Textes aufgefordert wurde, und zum anderen „soweit erforderlich“ auf Aufhebung der Entscheidung des EAD vom 18. Dezember 2015, mit der die gegen die ursprüngliche Entscheidung erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Frau Carina Skareby trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 191 vom 30.5.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-15/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).