23.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 357/11


Urteil des Gerichts vom 8. September 2017 — Gillet/Kommission

(Rechtssache T-578/16) (1)

((Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Früherer Arbeitnehmer nach belgischem Recht - Ausgleichsbetrag, der gemäß den Art. 6 und 7 des Beschlusses C [2005] 1287 anzuwenden ist - Neuberechnung des Ausgleichsbetrags durch die Verwaltung im Rahmen einer Aktualisierung der Verwaltungsverfahren - Beschwerende Maßnahme - Rein bestätigender Rechtsakt - Begründungspflicht - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge))

(2017/C 357/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Évelyne Gillet (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und C. Berardis-Kayser)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission vom 12. Dezember 2014 und vom 9. April 2015 sowie der darauf folgenden Gehaltsabrechnungen, mit denen der Ausgleichsbetrag, der an die Klägerin, die mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag nach belgischem Recht eingestellt worden war, gezahlt wurde, herabgesetzt und die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge angeordnet wird

Tenor

1.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 9. April 2015 wird aufgehoben, soweit sie die Rückforderung des Restbetrags von 3 959,38 Euro gemäß Art. 85 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und Art. 116 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union betrifft.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Frau Évelyne Gillet trägt ihre eigenen Kosten.

4.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 145 vom 25.4.2016 (Rechtssache, die ursprünglich beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen F-7/16 eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).