5.2.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 42/18 |
Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2017 — Campo u. a./EAD
(Rechtssache T-577/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Bedienstete - Dienstbezüge - In einem Drittland dienstlich verwendete Bedienstete des EAD - Art. 10 des Anhangs X des Statuts - Jährliche Überprüfung der Zulage für die Lebensbedingungen - Entscheidung über die Herabsetzung der Zulage für die Lebensbedingungen in Montenegro von 15 % auf 10 % - Einrede der Rechtswidrigkeit))
(2018/C 042/25)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Alessandro Campo (Podgorica, Montenegro) und zwölf weitere im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt im Beistand der Rechtsanwälte M. Troncoso Ferrer, F. M. Hislaire und S. Moya Izquierdo)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Gehaltsmitteilungen der Kläger für den Monat März 2015 und der nachfolgenden Gehaltsmitteilungen, soweit darin die Entscheidung des EAD vom 23. Februar 2015 über die Herabsetzung der an die in Montenegro dienstlich verwendeten Bediensteten der Europäischen Union gezahlten Zulage für die Lebensbedingungen ab dem 1. Januar 2015 angewandt wird
Tenor
1. |
Die zum Zeitpunkt der Klageerhebung vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) für den Monat März 2015 erstellten Gehaltsmitteilungen von Herrn Alessandro Campo und den weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Beamten und sonstigen Bediensteten des EAD werden aufgehoben, soweit darin die Entscheidung des EAD vom 23. Februar 2015 über die Herabsetzung der an die in Montenegro dienstlich verwendeten Bediensteten der Europäischen Union gezahlten Zulage für die Lebensbedingungen ab dem 1. Januar 2015 angewandt wird. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Der EAD trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 145 vom 25.4.2016 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-6/16 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).