21.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 277/39 |
Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2017 — Pirelli Tyre/EUIPO (Position zweier gebogener Streifen auf den Seitenwänden eines Reifens)
(Rechtssache T-81/16) (1)
((Unionsmarke - Anmeldung der Unionsmarke, die zwei gebogene Streifen entlang des Umfangs auf den Seitenwänden eines Reifens darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 - Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 - Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009))
(2017/C 277/57)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Pirelli Tyre SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. M. Müller und Rechtsanwältin F. Togo)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: L. Rampini)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Dezember 2015 (Sache R 1019/2015-1) über die Anmeldung der aus zwei sich schneidenden Streifen entlang des Umfangs auf der Seitenwand eines Reifens bestehenden Positionsmarke
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Pirelli Tyre SpA trägt die Kosten. |