21.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/39


Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2017 — Pirelli Tyre/EUIPO (Position zweier gebogener Streifen auf den Seitenwänden eines Reifens)

(Rechtssache T-81/16) (1)

((Unionsmarke - Anmeldung der Unionsmarke, die zwei gebogene Streifen entlang des Umfangs auf den Seitenwänden eines Reifens darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 - Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 - Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009))

(2017/C 277/57)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Pirelli Tyre SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. M. Müller und Rechtsanwältin F. Togo)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: L. Rampini)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Dezember 2015 (Sache R 1019/2015-1) über die Anmeldung der aus zwei sich schneidenden Streifen entlang des Umfangs auf der Seitenwand eines Reifens bestehenden Positionsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Pirelli Tyre SpA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 156 vom 2.5.2016.