201806010131915522018/C 211/23472016TC21120180618DE01DEINFO_JUDICIAL20180503191911

Rechtssache T-47/16: Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 — Sigma Orionis/REA (Schiedsklausel — Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ — Einstellung der Zahlungen aus einer Finanzhilfevereinbarung infolge einer Finanzprüfung — Antrag auf Zahlung der von der REA im Rahmen der Durchführung einer Finanzhilfevereinbarung geschuldeten Beträge)


C2112018DE1910120180503DE0023191191

Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 — Sigma Orionis/REA

(Rechtssache T-47/16) ( 1 )

„(Schiedsklausel — Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ — Einstellung der Zahlungen aus einer Finanzhilfevereinbarung infolge einer Finanzprüfung — Antrag auf Zahlung der von der REA im Rahmen der Durchführung einer Finanzhilfevereinbarung geschuldeten Beträge)“

2018/C 211/23Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Sigma Orionis SA (Valbonne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Exekutivagentur für die Forschung (REA) (Prozessbevollmächtigte: S. Payan-Lagrou und V. Canetti im Beistand von Rechtsanwälten D. Waelbroeck und A. Duron)

Gegenstand

Klage nach Art. 272 AEUV auf Verpflichtung der REA zur Zahlung der nach einer im Rahmen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ abgeschlossenen Finanzhilfevereinbarung geschuldeten Beträge an die Klägerin

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Sigma Orionis SA trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.


( 1 ) ABl. C 98 vom 14.3.2016.