Rechtssache T-47/16: Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 — Sigma Orionis/REA (Schiedsklausel — Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ — Einstellung der Zahlungen aus einer Finanzhilfevereinbarung infolge einer Finanzprüfung — Antrag auf Zahlung der von der REA im Rahmen der Durchführung einer Finanzhilfevereinbarung geschuldeten Beträge)
Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2018 — Sigma Orionis/REA
(Rechtssache T-47/16) ( 1 )
„(Schiedsklausel — Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ — Einstellung der Zahlungen aus einer Finanzhilfevereinbarung infolge einer Finanzprüfung — Antrag auf Zahlung der von der REA im Rahmen der Durchführung einer Finanzhilfevereinbarung geschuldeten Beträge)“
2018/C 211/23Verfahrenssprache: FranzösischParteien
Klägerin: Sigma Orionis SA (Valbonne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Exekutivagentur für die Forschung (REA) (Prozessbevollmächtigte: S. Payan-Lagrou und V. Canetti im Beistand von Rechtsanwälten D. Waelbroeck und A. Duron)
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Verpflichtung der REA zur Zahlung der nach einer im Rahmen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ abgeschlossenen Finanzhilfevereinbarung geschuldeten Beträge an die Klägerin
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Sigma Orionis SA trägt die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes. |
( 1 ) ABl. C 98 vom 14.3.2016.