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10.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 371/29 |
Klage, eingereicht am 11. August 2016 — ZZ/EAD
(Rechtssache F-41/16)
(2016/C 371/32)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Meyer)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Die Nichtigerklärung bzw. Aufhebung der Entscheidungen des AIPN, die vom Kläger angeblich unberechtigt erhaltenen Erziehungszulagen zurückzufordern und dem Kläger weitere Erziehungszulagen zu verweigern und die Verurteilung des Beklagten, die einbehaltenen Beträge zurückzuzahlen.
Anträge
Der Kläger beantragt,
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Die Entscheidung des Beklagten vom 12. Mai 2016 über die Beschwerden des Klägers R/18/16 und R/19/16 und die damit angegriffenen Verfügungen zum Schuljahr 2014/15 für nichtig zu erklären; |
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Hilfsweise die Entscheidung des Beklagten vom 12. Mai 2016 über die Beschwerden des Klägers R/18/16 und R/19/16 und die damit angegriffenen Verfügungen zum Schuljahr 2014/15 aufzuheben; |
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Den Beklagten zu verurteilen, die auf Grundlage dieser Entscheidung zu Unrecht einbehaltenen Beträge an den Kläger zurückzuzahlen; |
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dem EAD die Kosten aufzuerlegen. |