Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 31. Januar 2017 –
Universal Protein Supplements/EUIPO

(Rechtssache C-485/16 P)

„Rechtsmittel – Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 181 – Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Bildmarke mit dem Wortbestandteil ‚animal‘“

1. 

Gerichtliches Verfahren–Prozessleitende Maßnahmen–Schriftliche Fragen an die Parteien–Keine automatischen Folgen für die Entscheidung des Rechtsstreits–Freie Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das Gericht

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 64, 65 und 88)

(vgl. Rn. 15)

2. 

Rechtsmittel–Gründe–Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist–Ins Leere gehender Rechtsmittelgrund

(vgl. Rn. 21)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Universal Protein Supplements Corp. trägt ihre eigenen Kosten.