27.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/15


Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 23. November 2016 — Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (Consob)/Antonio Zecca

(Rechtssache C-597/16)

(2017/C 063/21)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte suprema di cassazione

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (Consob)

Kassationsbeschwerdegegner: Antonio Zecca

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass es im Fall einer rechtskräftigen Feststellung, wonach eine bestimmte Straftat nicht begangen wurde, ohne Notwendigkeit einer weiteren Beurteilung durch das nationale Gericht unzulässig ist, wegen desselben Sachverhalts ein weiteres Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen, das auf die Verhängung von Sanktionen gerichtet ist, die wegen ihrer Natur und Schwere als strafrechtlich einzustufen sind?

2.

Muss das nationale Gericht, wenn es die Wirksamkeit, die Verhältnismäßigkeit und die Abschreckungswirkung der Sanktionen beurteilt, bei der Prüfung, ob der Grundsatz ne bis in idem nach Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt ist, die in der Richtlinie 2014/57/EU (1) festgelegten Strafgrenzen berücksichtigen?


(1)  Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie) (ABl. 2014, L 173, S. 179).