6.2.2017
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DE
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Amtsblatt der Europäischen Union
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C 38/8
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Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 3. November 2016 — Lutz GmbH gegen Hauptzollamt Hannover
(Rechtssache C-556/16)
(2017/C 038/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Lutz GmbH
Beklagter: Hauptzollamt Hannover
Vorlagefragen
1.
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a)
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Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (1) zu der Unterposition 6212 2000 (ABl. EU 2015 C 76, S. 1, 255) dahin auszulegen, dass bei einer Miederhose bereits dann die Elastizität „in Querrichtung … begrenzt“ ist, wenn die Querelastizität geringer ist als die Längselastizität?
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b)
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Falls die Frage 1. a) bejaht wird:
Anhand welcher objektiven Kriterien ist dieser Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität vorzunehmen?
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2.
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Falls die Frage 1. a) verneint wird:
a)
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Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union zu der Unterposition 6212 2000 (ABl. EU 2015 C 76, S. 1, 255) dahin auszulegen, dass bei einer Miederhose erst dann die Elastizität „in Querrichtung … begrenzt“ ist, wenn die Querelastizität deutlich geringer ist als die Längselastizität?
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b)
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Falls die Frage 2. a) bejaht wird:
Anhand welcher objektiven Kriterien ist dieser Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität vorzunehmen und welcher Bewertungsmaßstab ist dabei anzulegen?
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3.
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Falls die Frage 2. a) verneint wird:
a)
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Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union zu der Unterposition 6212 2000 (ABl. EU 2015 C 76, S. 1, 255) dahin auszulegen, dass die Begrenzung der Querelastizität bei Miederhosen sich nicht durch einen Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität definiert, sondern eine absolute Begrenztheit der Querelastizität meint?
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b)
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Falls die Frage 3. a) bejaht wird:
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Anhand welcher objektiven Kriterien ist die Prüfung vorzunehmen, ob die Elastizität einer Miederhose in Querrichtung in dem unter 3. a) genannten Sinne begrenzt ist?
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(1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 256, S. 1.