6.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 38/8


Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 3. November 2016 — Lutz GmbH gegen Hauptzollamt Hannover

(Rechtssache C-556/16)

(2017/C 038/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Finanzgericht Hamburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Lutz GmbH

Beklagter: Hauptzollamt Hannover

Vorlagefragen

1.

a)

Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (1) zu der Unterposition 6212 2000 (ABl. EU 2015 C 76, S. 1, 255) dahin auszulegen, dass bei einer Miederhose bereits dann die Elastizität „in Querrichtung … begrenzt“ ist, wenn die Querelastizität geringer ist als die Längselastizität?

b)

Falls die Frage 1. a) bejaht wird:

Anhand welcher objektiven Kriterien ist dieser Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität vorzunehmen?

2.

Falls die Frage 1. a) verneint wird:

a)

Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union zu der Unterposition 6212 2000 (ABl. EU 2015 C 76, S. 1, 255) dahin auszulegen, dass bei einer Miederhose erst dann die Elastizität „in Querrichtung … begrenzt“ ist, wenn die Querelastizität deutlich geringer ist als die Längselastizität?

b)

Falls die Frage 2. a) bejaht wird:

Anhand welcher objektiven Kriterien ist dieser Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität vorzunehmen und welcher Bewertungsmaßstab ist dabei anzulegen?

3.

Falls die Frage 2. a) verneint wird:

a)

Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union zu der Unterposition 6212 2000 (ABl. EU 2015 C 76, S. 1, 255) dahin auszulegen, dass die Begrenzung der Querelastizität bei Miederhosen sich nicht durch einen Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität definiert, sondern eine absolute Begrenztheit der Querelastizität meint?

b)

Falls die Frage 3. a) bejaht wird:

Anhand welcher objektiven Kriterien ist die Prüfung vorzunehmen, ob die Elastizität einer Miederhose in Querrichtung in dem unter 3. a) genannten Sinne begrenzt ist?


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 256, S. 1.