14.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 419/32


Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret (Dänemark), eingereicht am 5. September 2016 — Fidelity Funds/Skatteministeriet

(Rechtssache C-480/16)

(2016/C 419/42)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Østre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Fidelity Funds

Beklagter: Skatteministeriet

Streithelferin: NN (L) SICAV

Vorlagefrage

Verstößt eine Steuerregelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die für Dividenden, die von dänischen Gesellschaften an unter die Richtlinie 85/611/EWG des Rates (1) (OGAW-Richtlinie) fallende ausländische Anlageorganismen ausgeschüttet werden, einen Quellensteuerabzug vorsieht, gegen Art. 56 EGV (Art. 63 AEUV) über den freien Kapitalverkehr oder Art. 49 EGV (Art. 56 AEUV) über den freien Dienstleistungsverkehr, wenn den entsprechenden dänischen Anlageorganismen eine Befreiung vom Quellensteuerabzug gewährt werden kann, und zwar entweder weil sie faktisch eine Mindestausschüttung an ihre Mitglieder unter Einbehaltung der Quellensteuer vornehmen oder weil sie technisch eine Mindestausschüttung ausweisen, auf die Quellensteuer zu Lasten ihrer Mitglieder einbehalten wird?


(1)  Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), ABl. L 375, S. 3.