27.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/4


Klage, eingereicht am 27. Juli 2016 — Mauro Infante/Italienische Republik

(Rechtssache C-469/16)

(2017/C 095/08)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Mauro Infante (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Iervolino)

Beklagte: Italienische Republik

Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) festgestellt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union für die Entscheidung über die Klage offensichtlich unzuständig ist, und entschieden, dass Mauro Infante seine eigenen Kosten trägt.