25.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/33


Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 30. Mai 2016 — American Express Company/The Lords Commissioners of Her Majesty's Treasury

(Rechtssache C-304/16)

(2016/C 270/37)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: American Express Company

Antragsgegner: The Lords Commissioners of Her Majesty’s Treasury, Diners Club International Limited, MasterCard Europe S.A.

Vorlagefragen

1.

Ist die Bestimmung in Art. 1 Abs. 5 und Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/751 (1) (IEV), wonach ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren, das gemeinsam mit einem Co-Branding-Partner oder mittels eines Vertreters kartengebundene Zahlungsinstrumente herausgibt, als Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren betrachtet wird, nur anwendbar, soweit der Co-Branding-Partner oder der Vertreter als „Emittent“ im Sinne von Art. 2 Nr. 2 und dem 29. Erwägungsgrund der IEV handelt (also, wenn der Partner oder Vertreter mit dem Zahler in einer Vertragsbeziehung steht, in deren Rahmen er sich verpflichtet, ein Zahlungsinstrument zur Veranlassung und Verarbeitung der kartengebundenen Zahlungsvorgänge des Zahlers zur Verfügung zu stellen)?

2.

Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Sind Art. 1 Abs. 5 und Art. 2 Nr. 18 der IEV ungültig, soweit sie bestimmen, dass solche Vereinbarungen als Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren betrachtet werden, und zwar wegen

a)

Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung nach Art. 296 AEUV;

b)

offensichtlicher Beurteilungsfehler und/oder

c)

Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?


(1)  Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123, S. 1).