29.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 111/7 |
Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Apelacyjny w Warszawie (Polen), eingereicht am 4. Januar 2016 — J. D./Prezes Urzędu Regulacji Energetyki
(Rechtssache C-4/16)
(2016/C 111/09)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Apelacyjny w Warszawie
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungskläger: J. D.
Berufungsbeklagter: Prezes Urzędu Regulacji Energetyki
Vorlagefrage
Ist unter dem in Art. 2 Buchst. a in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 und dem 30. Erwägungsgrund der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (1) verwendeten Begriff der Energie aus Wasserkraft als erneuerbarer Energiequelle ausschließlich Energie zu verstehen, die durch Wasserkraftwerke unter Ausnutzung des Gefälles von Binnenoberflächengewässern, darunter des Gefälles von Flüssen, erzeugt wurde, oder auch solche Energie, die in einem an Einleitungen von Industrieabwässern eines anderen Betriebs gelegenen Wasserkraftwerk (das kein Pumpspeicherkraftwerk und kein Laufwasserkraftwerk mit Pumpfunktion ist) erzeugt wurde?