Rechtssache C‑519/16

Superfoz – Supermercados

gegen

Fazenda Pública

(Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Administrativo e Fiscal de Coimbra)

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Verordnung (EG) Nr. 882/2004 – Amtliche Kontrollen von Futter- und Lebensmitteln – Finanzierung amtlicher Kontrollen – Art. 26 und 27 – Allgemeine Besteuerung – Gebühren oder Kostenbeiträge – Lebensmittelgeschäften auferlegter Kostenbeitrag“

Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 26. Juli 2017

Rechtsangleichung – Amtliche Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln – Finanzierung – Gebühren für die amtlichen Kontrollen – Lebensmittelgeschäften auferlegter Kostenbeitrag – Erlös dieses Beitrags, der nicht speziell der Finanzierung amtlicher Kontrollen dient, für die diese Beitragspflichtigen ursächlich sind oder die ihnen zugutekommen – Zulässigkeit

(Verordnung Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 26 und 27)

Die Art. 26 und 27 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz in der durch die Verordnung (EG) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie nicht dem entgegenstehen, einen Kostenbeitrag wie den im Ausgangsverfahren fraglichen lediglich von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften zu erheben, ohne dass der Erlös dieses Beitrags speziell der Finanzierung amtlicher Kontrollen dient, für die diese Beitragspflichtigen ursächlich sind oder die ihnen zugutekommen.

(vgl. Rn. 43 und Tenor)