Rechtssache C‑278/16
Strafverfahren
gegen
Franck Sleutjes
(Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Aachen)
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2010/64/EU – Art. 3 Abs. 1 – Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren – Übersetzung von ‚wesentlichen Unterlagen‘ – Begriff ‚wesentliche Unterlagen‘ – Nach einem vereinfachten, nicht kontradiktorischen Verfahren erlassener Strafbefehl, mit dem sein Adressat wegen einer minder schweren Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt wird“
Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. Oktober 2017
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen–Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren–Richtlinie 2010/64–Geltungsbereich–Einspruch gegen einen noch nicht rechtskräftigen, in einem vereinfachten Verfahren erlassenen Strafbefehl–Einbeziehung
(Richtlinie 2010/64 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 1)
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen–Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren–Richtlinie 2010/64–Recht auf Übersetzung der wesentlichen Unterlagen–Begriff „wesentliche Unterlagen“–Nach einem vereinfachten, nicht kontradiktorischen Verfahren erlassener Strafbefehl zur Sanktionierung von minder schweren Straftaten–Einbeziehung
(Richtlinie 2010/64 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3)
Siehe Text der Entscheidung.
(vgl. Rn. 27)
Art. 3 der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren ist dahin auszulegen, dass ein Rechtsakt wie ein im nationalen Recht vorgesehener Strafbefehl zur Sanktionierung von minder schweren Straftaten, der von einem Richter nach einem vereinfachten, nicht kontradiktorischen Verfahren erlassen wird, eine „wesentliche Unterlage“ im Sinne des Abs. 1 dieses Artikels darstellt, von der verdächtige oder beschuldigte Personen, die die Sprache des betreffenden Verfahrens nicht verstehen, gemäß den von dieser Bestimmung aufgestellten Formerfordernissen eine schriftliche Übersetzung erhalten müssen, um zu gewährleisten, dass sie imstande sind, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen, und um so ein faires Verfahren zu gewährleisten.
(vgl. Rn. 34 und Tenor)