31.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 206/4


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. März 2021 — Arrow Group ApS, Arrow Generics Ltd/Europäische Kommission

(Rechtssache C-601/16 P) (1)

(Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Pharmazeutische Erzeugnisse - Markt für Antidepressiva [Citalopram] - Vereinbarungen zur gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten über die Verfahrenspatente, die der Hersteller des Originalpräparats und Inhaber der Patente mit Generikaherstellern schließt - Art. 101 AEUV - Potenzieller Wettbewerb - Bezweckte Beschränkung - Einstufung - Berechnung der Geldbuße)

(2021/C 206/05)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Arrow Group ApS, Arrow Generics Ltd (Prozessbevollmächtigte: C. Firth, S. Kon und C. Humpe, Solicitors)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castilla Contreras, T. Vecchi, B. Mongin und C. Vollrath im Beistand von B. Rayment und D. Bailey, Barristers, G. Peretz, QC, und S. Kingston, SC)

Streithelfer zur Unterstützung der Europäischen Kommission: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: zunächst D. Guðmundsdóttir, Z. Lavery und D. Robertson im Beistand von J. Holmes, QC, dann D. Guðmundsdóttir im Beistand von J. Holmes, QC)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Arrow Group ApS und die Arrow Generics Ltd tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 30 vom 30.1.2017.