8.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 5/11


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 9. November 2017 — HX/Rat der Europäischen Union

(Rechtssache C-423/16 P) (1)

((Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen die Arabische Republik Syrien - Restriktive Maßnahmen gegen eine im Anhang eines Beschlusses aufgeführte Person - Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieses Beschlusses während des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union - In der mündlichen Verhandlung und nicht mit gesondertem Schriftsatz beantragte Anpassung der Klageschrift - Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts - Bulgarische Sprachfassung - Nichtigerklärung des ursprünglichen Beschlusses, mit dem der Betreffende in die Liste der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, aufgenommen wurde, durch das Gericht - Außerkrafttreten des Verlängerungsbeschlusses - Fortbestand des Gegenstands der beantragten Anpassung der Klageschrift))

(2018/C 005/14)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Parteien

Rechtsmittelführer: (Prozessbevollmächtigter: S. Koev, advokat)

Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: I. Gurov und S. Kyriakopoulou)

Tenor

1.

Nr. 2 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 2. Juni 2016, HX/Rat (T-723/14, EU:T:2016:332), wird aufgehoben.

2.

Der von HX beim Gericht der Europäischen Union gestellte Antrag auf Anpassung der Klageschrift ist erledigt.

3.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die HX im ersten Rechtszug und im Rahmen dieses Rechtsmittelverfahrens entstanden sind.


(1)  ABl. C 350 vom 26.9.2016.