8.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 5/10 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 9. November 2017 (Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Cluj — Rumänien) — Teodor Ispas, Anduţa Ispa/Direcţia Generală a Finanţelor Publice Cluj
(Rechtssache C-298/16) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Recht auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und Verteidigungsrechte - Nationale Steuerregelung, die im Rahmen des Steuerverwaltungsverfahrens ein Anhörungsrecht und ein Recht, informiert zu werden, vorsieht - Mehrwertsteuerbescheid, der von nationalen Steuerbehörden erlassen wird, ohne dem Steuerpflichtigen Zugang zu den dem Bescheid zugrunde liegenden Informationen und Dokumenten zu gewähren))
(2018/C 005/12)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Curtea de Apel Cluj
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Teodor Ispas, Anduţa Ispa
Beklagte: Direcţia Generală a Finanţelor Publice Cluj
Tenor
Der allgemeine unionsrechtliche Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ist dahin auszulegen, dass es in Verwaltungsverfahren zur Überprüfung und Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer dem Einzelnen möglich sein muss, auf Antrag Zugang zu den Informationen und Dokumenten zu erhalten, die in der Verwaltungsakte enthalten sind und die von der Behörde für den Erlass ihrer Entscheidung berücksichtigt werden, es sei denn, eine Beschränkung des Zugangs zu diesen Informationen und Dokumenten ist durch dem Gemeinwohl dienende Ziele gerechtfertigt.