22.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/6


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. November 2017 — British Airways plc/Europäische Kommission

(Rechtssache C-122/16 P) (1)

((Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Luftfracht - Beschluss der Kommission über Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen hinsichtlich einer Reihe von Bestandteilen der Preise für Luftfrachtdienstleistungen - Begründungsmangel - Vom Unionsrichter von Amts wegen geprüfter Gesichtspunkt zwingenden Rechts - Verbot, ultra petita zu entscheiden - Auf teilweise Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses gerichtete Anträge der Klageschrift im ersten Rechtszug - Verbot für das Gericht der Europäischen Union, eine vollständige Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses auszusprechen - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf))

(2018/C 022/07)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: British Airways plc (Prozessbevollmächtigte: J. Turner, QC, und R. O’Donoghue, Barrister, beauftragt von A. Lyle-Smythe, Solicitor)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und A. Dawes)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die British Airways plc trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 191 vom 30.5.2016.