22.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 22/6 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. November 2017 — British Airways plc/Europäische Kommission
(Rechtssache C-122/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Luftfracht - Beschluss der Kommission über Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen hinsichtlich einer Reihe von Bestandteilen der Preise für Luftfrachtdienstleistungen - Begründungsmangel - Vom Unionsrichter von Amts wegen geprüfter Gesichtspunkt zwingenden Rechts - Verbot, ultra petita zu entscheiden - Auf teilweise Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses gerichtete Anträge der Klageschrift im ersten Rechtszug - Verbot für das Gericht der Europäischen Union, eine vollständige Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses auszusprechen - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf))
(2018/C 022/07)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: British Airways plc (Prozessbevollmächtigte: J. Turner, QC, und R. O’Donoghue, Barrister, beauftragt von A. Lyle-Smythe, Solicitor)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und A. Dawes)
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die British Airways plc trägt die Kosten. |