25.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 27/71 |
Klage, eingereicht am 18. November 2015 — Jema Energy/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy
(Rechtssache T-668/15)
(2016/C 027/90)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Jema Energy, S.A. (Lasarte-Oria, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Rey Rey)
Beklagter: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung des Beklagten, das Angebot der Klägerin, Jema Energy, zurückzuweisen, für nichtig zu erklären; |
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Klarheit der auf das Verfahren angewandten Vorschriften und Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Transparenz
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2. |
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit der Bewerber während des Verfahrens
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3. |
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und künstliche Beschränkung des Wettbewerbs
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